Das Projekt
Medienpakete
Medienanstalt Hessen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Medienanstalt Hessen ist bemüht, die Website im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) vom 16. September 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen und nicht-barrierefreie Inhalte nachzubessern. Ältere Elemente des Internetangebotes wurden zu Archivzwecken übernommen – eine Anpassung an die Vorgaben der Barrierefreiheit ist in vielen Fällen nicht wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen. Bei allen neu eingestellten Dokumenten oder Elementen, die grundsätzlich wichtig sind, ist die Anpassung bzw. Überarbeitung in Kürze zu erwarten.

 

Weitere Informationen sind hier zu finden.